Angaben gemäß § 5 Digitales-Dienste-Gesetz (DDG)

HiWo-med Medizintechnik GmbH
Lagerhausstraße 4
82449 Uffing am Staffelsee
Deutschland

Vertreten durch:
Geschäftsführer Simon Hirschvogel

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 8846 / 9 20 40
Telefax: +49 (0) 8846 / 9 20 419
E-Mail: info@hiwomed.de

Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: HRB 268150

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE345016059

 

 

Hinweis zum Verpackungsgesetz (VerpackG) / EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 

Die Firma HiWo-med Medizintechnik kommt ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie den erweiterten Herstellerpflichten (EPR) vollumfänglich nach.

Wir sind bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlichen Register LUCID als registrierter Hersteller/Erstinvorkehrbringer von verpackten Waren gemeldet. Unsere systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (inkl. Versand- und Transportverpackungen) sind an ein genehmigtes duales System angeschlossen.
Registrierungsnummer (LUCID): DE5177025654191

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Hinweise zu Haftung und externen Links

1. Haftung für eigene Inhalte

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3. Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich


1.1 Ausschließliche Geltung

Für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen Verträge der HiWo-med Medizintechnik GmbH (nachfolgend „HiWo-med") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HiWo-med stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn HiWo-med in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
Im Einzelfall getroffene und in Textform bestätigte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.2 Unternehmergeschäft
Das Angebot von HiWo-med richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Arztpraxen, medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser, Händler, gewerbliche Unternehmen und sonstige gewerbliche Kunden.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.3 Textform
Soweit in diesen AGB die Textform verlangt wird, genügt insbesondere die Übermittlung per E-Mail, sofern aus der Erklärung die Person des Erklärenden hervorgeht.


2. Vertragsschluss

2.1 Angebote
Angebote von HiWo-med sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit.

2.2 Bestellung des Käufers
Bestellungen des Käufers per Telefon, Telefax, E-Mail, über den Onlineshop oder über sonstige Bestellsysteme stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

2.3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von HiWo-med in Textform oder durch Auslieferung der bestellten Ware zustande.
Bei Bestellungen über den Onlineshop kommt der Vertrag zustande, sobald HiWo-med die Bestellung durch Auftragsbestätigung in Textform bestätigt oder die bestellte Ware ausliefert.
Die automatisch erzeugte Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme der Bestellung erklärt wird.

2.4 Verfügbarkeit
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von HiWo-med, sofern HiWo-med ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht von HiWo-med zu vertreten ist.
HiWo-med informiert den Käufer über eine Nichtverfügbarkeit unverzüglich. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

3. Lieferung und Lieferfristen

3.1 Lieferfristen
Lieferfristen beginnen, soweit nicht anders vereinbart, mit Zustandekommen des Vertrages.
Liefertermine und Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.

3.2 Teillieferungen
HiWo-med ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
Teillieferungen werden jeweils gesondert berechnet, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Käufer durch von HiWo-med veranlasste Teillieferungen nicht.
Eine teilweise Lieferung ist insbesondere dann zulässig, wenn einzelne Artikel einer Bestellung aufgrund unterschiedlicher Lieferzeiten nicht gleichzeitig verfügbar sind.

3.3 Mehr- und Minderlieferungen
Bei Waren, die nach Stückzahl, Gewicht, Volumen oder sonstigen handelsüblichen Einheiten geliefert werden, sind produktions-, verpackungs- oder versandbedingte Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbarem Umfang zulässig, soweit die Abweichung für den Käufer zumutbar ist.
Abgerechnet wird grundsätzlich die tatsächlich gelieferte Menge.

3.4 Lieferverzug
Bei Überschreitung einer ausdrücklich vereinbarten verbindlichen Lieferfrist hat der Käufer HiWo-med zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der noch nicht gelieferten Ware vom Vertrag zurückzutreten.
Das Recht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag besteht nur, wenn die teilweise Lieferung für den Käufer objektiv ohne Interesse ist oder ihm die teilweise Vertragserfüllung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann.
Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben im Übrigen unberührt.

3.5 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von HiWo-med, die HiWo-med die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Arbeitskämpfe, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Fälle höherer Gewalt, befreien HiWo-med für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
HiWo-med wird den Käufer über Beginn und voraussichtliche Dauer einer solchen Behinderung unverzüglich informieren.
Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an oder ist die Leistung aufgrund des Ereignisses dauerhaft oder auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des von der Behinderung betroffenen Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 5 dieser AGB.


4. Preise und Versandkosten

4.1 Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise ab Versandstätte, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und, soweit vereinbart oder nach diesen AGB geschuldet, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.

4.2 Versandkostenpauschale
Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert von weniger als 100,00 € wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 8,50 € netto berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Versandkostenpauschale wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Sonderversand
Mehrkosten, die aufgrund besonderer Versandvorschriften, besonderer Lieferanforderungen oder eines vom Käufer gewünschten Express- oder Sonderversands entstehen, trägt der Käufer, sofern die entsprechenden Kosten vor Ausführung der Leistung mitgeteilt wurden oder für den Käufer erkennbar waren.

4.4 Langfristige Liefer- und Abrufverträge
Bei Verträgen über wiederkehrende oder sukzessive Lieferungen sowie bei individuell vereinbarten Lieferfristen von mehr als vier Monaten können Preisänderungen gesondert vereinbart werden. Eine Anpassung an nach Vertragsschluss eingetretene tatsächliche Kostensteigerungen (z.B. Material-, Rohstoff- oder Transportkostenerhöhungen) bleibt nach einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform vorbehalten.


5. Haftung

5.1 Unbeschränkte Haftung
HiWo-med haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HiWo-med, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HiWo-med nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung von HiWo-med auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.3 Weitere Haftungsausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig, haftet HiWo-med bei leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit diese nicht nach den vorstehenden Bestimmungen von einer Haftungsbegrenzung ausgenommen sind.

5.4 Zwingende Haftung
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit HiWo-med eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat, einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.


6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

6.1 Fälligkeit
Soweit nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn HiWo-med über den Betrag endgültig verfügen kann.

6.2 Lastschrifteinzug
Bei vereinbartem Lastschrifteinzug wird der Käufer über den bevorstehenden Einzug grundsätzlich mit der Rechnung oder in sonstiger geeigneter Weise vorab informiert.
Schlägt der Lastschrifteinzug aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund fehl, trägt der Käufer die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten des Zahlungsvorgangs.

6.3 Fälligkeit an Wochenenden und Feiertagen
Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz von HiWo-med, tritt die Fälligkeit am nächsten Werktag ein.

6.4 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
HiWo-med ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.

6.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Gesetzlich zwingende Rechte des Käufers bleiben unberührt.

6.6 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Werden HiWo-med nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers wesentlich in Frage stellen und dadurch der Anspruch von HiWo-med auf Gegenleistung gefährdet ist, ist HiWo-med berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung geeigneter Sicherheiten auszuführen.
Kommt der Käufer der Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, ist HiWo-med berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.


7. Versand und Gefahrübergang

7.1 Versandart
Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch HiWo-med nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung berechtigter Wünsche des Käufers.

7.2 Versand durch Dritte
Wird die Ware auf Verlangen des Käufers oder nach Vereinbarung durch einen Frachtführer, Spediteur, Paketdienst oder eine sonstige zur Versendung bestimmte Person versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an diese Person auf den Käufer über, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 447 BGB vorliegen.
Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

7.3 Lieferung durch HiWo-med
Bei Lieferung durch einen eigenen Mitarbeiter oder eigenen Lieferdienst von HiWo-med geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Empfangsberechtigten über.
Dies gilt auch bei Lieferung an den vereinbarten Ablieferungsort.

7.4 Annahmeverzug
Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang und zur Haftung des Käufers.


8. Rücksendungen und Warenrücknahme

8.1 Keine allgemeine Rückgabe
Da HiWo-med ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder allgemeines Rückgaberecht.
Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz und nur nach vorheriger Zustimmung von HiWo-med in Textform.

8.2 Rücknahme von Arzneimitteln
Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie temperaturgeführte oder kühlpflichtige Produkte werden aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sowie zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, gesetzlich vorgeschriebenen Lager- und Transportkette grundsätzlich nicht aus Kulanz zurückgenommen oder umgetauscht.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere aufgrund von Mängeln, Falschlieferungen, Rückrufen oder sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, bleiben unberührt.

8.3 Rücksendekosten
Ohne vorherige Zustimmung von HiWo-med zurückgesandte Waren können auf Kosten und Gefahr des Käufers zurückgesandt werden.
Genehmigte Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sofern HiWo-med nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

8.4 Voraussetzungen für Kulanzretouren
Eine kulanzweise Rücknahme setzt grundsätzlich voraus, dass die Ware
• originalverpackt und ungeöffnet,
• unbeschädigt,
• hygienisch einwandfrei,
• nicht abgelaufen,
• nicht überaltert und
• ohne Einschränkung wiederverkaufsfähig
ist.

8.5 Wert- und Bearbeitungsabzug
Bei genehmigten Kulanzretouren ist HiWo-med berechtigt, abhängig von Zustand, Wiederverkaufsfähigkeit und Bearbeitungsaufwand einen angemessenen Wert- und Bearbeitungsabzug vorzunehmen.
Nicht mehr verkehrsfähige, angebrochene, beschädigte, abgelaufene oder überalterte Ware wird nicht vergütet.


9. Gewährleistung und Mängelrechte

9.1 Gesetzliche Mängelrechte
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zulässig vereinbart ist.

9.2 Untersuchungs- und Rügepflicht
Soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, gilt § 377 HGB.
Der Käufer hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Die Anzeige soll in Textform erfolgen und eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels sowie, soweit vorhanden, die betroffene Artikel-, Chargen- oder Seriennummer enthalten.

9.3 Mangelrüge bei medizinischen Produkten
Bei Medizinprodukten, Arzneimitteln und anderen Produkten, deren Rückverfolgbarkeit aufgrund von Charge, Seriennummer, Verfallsdatum oder vergleichbaren Merkmalen erforderlich oder sinnvoll ist, hat der Käufer diese Angaben bei einer Mängelanzeige mitzuteilen, soweit sie vorhanden und zugänglich sind.

9.4 Verarbeitung und Verwendung
Die vom Käufer vorgenommene Verarbeitung oder Verwendung der Ware erfolgt grundsätzlich in dessen eigenem Verantwortungsbereich.
Anwendungstechnische Hinweise, Verarbeitungsvorschläge oder sonstige beratende Angaben von HiWo-med ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung des Käufers auf Eignung, bestimmungsgemäße Verwendung und Kompatibilität.

9.5 Nacherfüllung
Bei einem berechtigten und rechtzeitig angezeigten Sachmangel stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung zu.
HiWo-med ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 439 BGB zu verweigern.

9.6 Rücktritt und Minderung
Schlägt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften fehl, ist der Käufer berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche richten sich nach Ziffer 5 dieser AGB.

9.7 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit gesetzlich zulässig, zwölf Monate ab Ablieferung der Ware.
Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche
• wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels,
• aus einer übernommenen Garantie,
• nach dem Produkthaftungsgesetz,
• in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht,
• sowie in den gesetzlich besonders geregelten Fällen des Lieferantenregresses.


10. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

10.1 Gesetzliche Pflichten
Für Elektro- und Elektronikgeräte gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Gesetzliche Rücknahme-, Informations- und Entsorgungspflichten von HiWo-med oder des Käufers bleiben unberührt.

10.2 Gewerbliche Endnutzer
Bei Geräten, die von gewerblichen Endnutzern genutzt werden, erfolgt die Rücknahme und Entsorgung nach den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG.
Soweit das ElektroG die Kosten- oder Organisationsverantwortung zwischen Hersteller, Vertreiber und gewerblichen Endnutzer einer vertraglichen Regelung zugänglich macht, übernimmt der Käufer die Pflicht, die gelieferten Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen und stellt HiWo-med von den Verpflichtungen nach § 19 ElektroG vollständig frei.

10.3 Weitergabe
Der Käufer hat bei der Weitergabe von Elektro- und Elektronikgeräten an Dritte die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen zu beachten.


11. Fachbezogene Schulungen und Seminare

11.1 Leistungsumfang
Bietet HiWo-med fachbezogene Schulungen, Fortbildungen oder Seminare an, richtet sich der geschuldete Leistungsumfang nach der jeweiligen Seminarbeschreibung.
HiWo-med schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch geeignete Referenten, nicht jedoch einen bestimmten individuellen Lern- oder Prüfungserfolg.

11.2 Anmeldung
Mit der Anmeldung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ab.
Die Teilnahme wird durch Bestätigung von HiWo-med in Textform verbindlich.

11.3 Stornierung durch den Käufer
Absagen und Umbuchungen müssen in Textform erfolgen.
Für die Stornierung gelten folgende Gebühren:
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
• 13 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr,
• ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers aus derselben Praxis oder demselben Unternehmen ist jederzeit kostenfrei möglich, sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind.
Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.4 Absage durch HiWo-med
HiWo-med ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt oder Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Käufers bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelungen dieser AGB.

11.5 Schulungsunterlagen und Urheberrecht
Die im Rahmen einer Schulung oder eines Seminars bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen durch den Käufer ausschließlich für eigene interne Zwecke verwendet werden.
Eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung – auch auszugsweise – ist nur mit vorheriger Zustimmung von HiWo-med zulässig, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gestattet ist.


12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt
HiWo-med behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag vor.

12.2 Kontokorrentvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich darüber hinaus auf sämtliche Forderungen, die HiWo-med aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegen den Käufer hat oder künftig haben wird, soweit eine entsprechende Kontokorrentbeziehung besteht.

12.3 Verarbeitung
Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten.
Die Verarbeitung erfolgt für HiWo-med. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, HiWo-med nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt HiWo-med Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.

12.4 Weiterveräußerung
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an HiWo-med ab. HiWo-med nimmt die Abtretung an.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber HiWo-med ordnungsgemäß nachkommt.
HiWo-med ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern.

12.5 Zugriff Dritter
Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Käufer HiWo-med unverzüglich in Textform zu informieren und den Dritten auf das Eigentum von HiWo-med hinzuweisen.

12.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen von HiWo-med nachhaltig um mehr als 10 %, wird HiWo-med auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.


13. Datenschutz und elektronische Kommunikation
Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen von HiWo-med.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass HiWo-med im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ihm elektronisch kommuniziert, insbesondere per E-Mail, soweit gesetzlich zulässig.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von HiWo-med.

14.3 Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von HiWo-med vereinbart.
HiWo-med bleibt berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Soweit gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht, bleibt dieser unberührt.

14.4 Internationale Verträge
Für den Fall, dass der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit sie nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften wirksam vereinbart werden kann.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Nebenabreden und Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

15.2 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

15.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen HiWo-med und dem Käufer haben Vorrang vor diesen AGB.

15.4 Maßgebliche Fassung
Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich eine andere Fassung vereinbart wurde.

 

Stand: August 2026

 


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